Häufige Fragen für Mieter
- Wie setzt sich meine Miete zusammen?
- Darf ich Tiere halten?
- An wen wende ich mich, wenn ich einen Mangel melden möchte?
- Was ist die CREDITREFORM?
- Was muss ich bei der Kündigung des Mietvertrages beachten?
- Ich brauche mehr Wohnungsschlüssel.
Wie setzt sich meine Miete zusammen?
Ihre Miete besteht aus zwei Teilen: der Grundmiete und den Nebenkosten. Die Grundmiete ist die reine Miete für Ihren Wohnraum. Die Nebenkosten sind die Betriebskosten, also das Geld, das für den Gebrauch des Hauses und seiner Einrichtungen aufgewendet werden muss, wie zum Beispiel die Müllabfuhr, Wasserversorgung oder Kabelfernsehen. Näheres ist in der sogenannten Betriebskostenverordnung geregelt.
Als Mieter zahlen Sie monatlich eine Vorauszahlung für diese Nebenkosten. Die Nebenkosten werden nach Ablauf eines Jahres abgerechnet. Das bedeutet, dass die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Ausgaben gegen gerechnet werden. Am Ende steht dann entweder ein Guthaben, das Ihnen überwiesen wird oder Sie müssen eine Nachzahlung leisten. Einzelheiten zu dem Abrechnungsschlüssel finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Nach dem gleichen Prinzip wird auch die Abrechnung der Heizkosten vorgenommen. Auch zu diesem Punkt finden Sie weitere Informationen in Ihrem Mietvertrag.
Darf ich Tiere halten?
Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Anders sieht es mit größeren Tieren wie Hunden und Katzen aus - hier ist dringend eine schriftliche Zustimmung von uns notwendig. Das gehaltene Tiere andere Mieter nicht durch Krach, Dreck oder Gestank belästigen dürfen, versteht sich von selbst. Gleiches gilt für Beschädigungen in den Häusern und Grünanlagen.
An wen wende ich mich, wenn ich einen Mangel melden möchte?
Der erste Ansprechpartner für Mängel ist i.d.R. immer Ihr Hauswart. Lediglich bei Fragen zum Mietvertrag, der Miete oder Ähnlichem wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter bei der HWS.
Was ist die CREDITREFORM?
Zu unserer Sicherheit holen wir in der Regel beim Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte CREDITREFORM-Auskunft zur Bonitätsprüfung ein. Voraussetzung dafür ist das schriftliche Einverständnis des Mietinteressenten. Diese Auskunft wird streng vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
Was muss ich bei der Kündigung des Mietvertrages beachten?
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich und entsprechend den im Mietvertrag vereinbarten Fristen an uns erfolgen. Wichtig ist dabei, dass uns die Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag des Kalendermonats vorliegen muss, es zählen also weder das Datum des Kündigungsschreibens oder des Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uns. Bitte beachten Sie, dass auch der Samstag als Werktag gilt. Wenn Sie sich wegen der richtigen Frist unsicher sind, dann fragen Sie am besten Ihren jeweiligen Sachbearbeiter. Nicht vergessen sollten Sie auch die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Stromversorger, Gasanbieter und den Telekommunikationsanbietern zu kündigen.
Ich brauche mehr Wohnungsschlüssel.
Wenn Ihnen die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel nicht ausreichen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Hauswart. Da die meisten unserer Häuser über eine zentrale Schließanlage verfügen, können Sie nicht ohne weiteres zusätzliche Schlüssel selber anfertigen lassen.